Mauerkronensicherung
aus SecuPedia, der Plattform für Sicherheits-Informationen
Die Mauer (Bausubstanz) als Abgrenzungs- und Sicherungsmittel wird heute primär in Justizvollzugsanstalten und in der forensischen Psychiatrie eingesetzt. Aber auch in mehr als 20 % aller privaten Bauobjekte mit einem Bauvolumen größer als 500.000 EUR dienen Mauern der Grundstücksbegrenzung und auch der juristischen Grenzdarstellung.
Die Mauerkonstruktion einer Justizvollzugsanstalt, mindestens 6 m hoch, mit glatten Flächen aus Beton, versehen mit einer Übersteigsicherung aus S-Drahtrollen oder vergleichbaren Spezialsystemen, sind ohne Hilfsmittel unüberwindbar. Ihr Prinzip lässt sich aber aus architektonisch-ästhetischen und meist auch aus baurechtlichen Gründen nicht auf das Privatgrundstück übertragen.
Als Alternative gibt es optisch unauffällige spezielle Mauerkronensicherungen. Hierbei werden Metallabdeckungen, die der Oberkante der Mauer angepasst sind, wie eine Wetterschutzabdeckung eingesetzt. Die Detektion in Form von speziellen Dämpfungsschaltelementen ist nicht erkennbar. Eine Auslösung erfolgt gewichtsabhängig und wird so definiert, dass Schnee oder Tiere nicht zu unerwünschten Meldungen führen. System- oder externe Energiekabel können unter der Abdeckung verdeckt und geschützt verlegt werden. Die Dämpfungsschaltelemente erlauben es, auch Steinabdeckungen mit einem Eigengewicht von bis zu 260 kg auf Gewichtsauflastungen hin zu überwachen. Damit eröffnet sich besonders auch für historische Mauern und Pfeiler die Möglichkeit der verdeckten Überwachung.
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