Überwachung
aus SecuPedia, der Plattform für Sicherheits-Informationen
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Der Begriff Überwachung wird sowohl im Zusammenhang mit der Brandmeldetechnik (z.B. Überwachungsfläche, Vollüberwachung) als auch mit anderen Gefahrenmeldetechniken (z.B. Überwachungsbereich) verwendet. Auch die Überwachung der Fertigung (z.B. Übereinstimmungszeichen-Verordnung) kann gemeint sein.
In der Einbruchmeldetechnik ist zwischen folgenden Überwachungsarten zu unterscheiden:
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- Außenhautüberwachung: Überwachung aller Einstiegsmöglichkeiten. Regel ist die Öffnungs- und Flächenüberwachung (Außenhautschutz / Peripherieschutz).
- Raumüberwachung: Dreidimensionale Überwachung von Innenräumen ohne besondere Ausrichtung auf ein bestimmtes Objekt.
- Fallenüberwachung: Überwachung von Bereichen, die der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betritt (z.B. durch Kontaktfallen an Türen, Tretmatten, Schranken)
- Einzelobjektüberwachung: Direkte Überwachung einzelner Gegenstände.
- Freigeländeüberwachung: Überwachung von Geländezonen außerhalb allseits umschlossener Bauten. (Freilandschutz/Perimeterschutz)
- Sabotageüberwachung: Für den Betreiber nicht abschaltbare Meldelinie, mit der Anlagenteile ständig auf unbefugten Eingriff überwacht werden. Jede Zustandsänderung muss für den Anlagenbetreiber, abhängig vom Schaltzustand der Anlage, optisch und akustisch erkennbar sein. Externalarm darf bei Einbruchmeldeanlagen im Schaltzustand "Unscharf" durch die Sabotageüberwachung nicht ausgelöst werden. (Definition nach dem Pflichtenkatalog der dt. Kriminalpolizei)
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Siehe auch
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Diese Seite wurde zuletzt am 9. Februar 2014 um 17:14 Uhr von Peter Hohl geändert. Basierend auf der Arbeit von Admin und Redaktion.