Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz

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Die Ausbildung zur „Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz“ wird in Zusammenarbeit mit der IHK-Kassel/BZ-Kassel durchgeführt und von der IHK-Kassel zertifiziert.

Voraussetzungen sind Berufserfahrung in der allgemeinen Sicherheit, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, gute körperliche Fitness, gute Allgemeinbildung, Fremdsprachenkenntnisse, Stressstabilität sowie ein seriöses Erscheinungsbild.

Ziel der Ausbildung ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln um selbständig und eigenverantwortlich UPS (unmittelbaren Personenschutz) und EPS (erweiterten Personenschutz) durchführen zu können.

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Monate in Vollzeit mit 500 Lehreinheiten.
  • Die Kosten belaufen sich auf 4.540,- Euro.
  • Die Ausbildung wird auf der Grundlage des ASW-Leitfadens „Personenschutz“ durchgeführt.

Der Lehr- und Stoffplan beinhaltet:

  • Personenschutzdienstkunde
  • Ausrüstung und Technik
  • Rechtliche Grundlagen
  • Psychologie/Umgang mit Menschen
  • Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG (Neu)Sachkunde gemäß § 34 a GewO (IHK-Kassel)
  • Abschlussprüfung

Aufbaumöglichkeiten zur „Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz“ sind die Weiterbildung zur Sicherheits-Führungskraft, Kommandoführer und/oder International-Bodyguard-Agent.

Trotz vielfältiger Ausbildungsgebiete ist eine andauernde Fort-/Weiterbildung zwingend notwendig.


[Bearbeiten] Weblink

http://www.finger-security.de


[Bearbeiten] Siehe auch


Diese Seite wurde zuletzt am 12. Juni 2013 um 14:52 Uhr von Peter Hohl geändert. Basierend auf der Arbeit von Admin und Helwig Finger.


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