Rauchwarnmelder

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Ein Rauchwarnmelder ist ein Rauchmelder, bei dem alle Bauteile, die zur Feststellung von Rauch sowie zur Generierung eines akustischen Alarms erforderlich sind, in einem Gehäuse untergebracht sind (VdS).

Rauchwarnmelder (auch im Volksmund als Heimrauchmelder bezeichnet), sind nach DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, bei denen die Alarmierung im Falle der Feststellung von Rauch akustisch erfolgt. Der Schallgeber ist dabei im Rauchwarnmelder integriert und die Schallemission muss mindestens 85 dB(A) betragen. Der Rauchwarnmelder besitzt in der Regel eine eigene Energieversorgung in Form einer Batterie. Ausnahme bildet eine externe Versorgung über das 230V Stromnetz, hierbei wird bei Stromausfall die Energie über eine redundante Stromversorgung (DIN 14676) sichergestellt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Batteriekapazität

Batterien in Rauchwarnmeldern müssen einen Strom für die Ruhelast des Rauchwarnmelders sowie für die zusätzliche Last bereitstellen können, die sich aus der über eine Spanne von mindestens 1 Jahr regelmäßig einmal wöchentlich durchzuführenden Prüfung über eine Dauer von 10 s ergibt, bevor eine Batteriestörungsmeldung erzeugt wird. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Batteriestörungsmeldung erstmals generiert wird, müssen die Batterien noch eine ausreichende Kapazität haben, um ein Alarmsignal über eine Dauer von mindestens 4 min oder, wenn kein Brand auftritt, ein Störungssignal über eine Dauer von mindestens 30 Tagen zu generieren. Moderne Rauchwarnmelder stellen die Energieversorgung über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren sicher.


[Bearbeiten] Funk-/ Drahtvernetzung

Miteinander funk- oder drahtvernetzte Rauchwarnmelder geben das akustische Warnsignal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Dies ist ein wesentlicher Vorteil bei der Alarmierung und Evakuierung von betroffenen Personen im Brandfall, da die Alarmierung von weit entfernten Räumen zeitnah erfolgt. (Funkvernetzte Rauchwarnmelder)


[Bearbeiten] Funktionsprüfung / Wartung

Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der jeweiligen Herstellerangaben einer regelmäßigen Funktionsprüfung zu unterziehen, jedoch mindestens ein Mal jährlich.

[Bearbeiten] Relevante Normen

  • Anwendungsnorm DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
  • Produktnorm: DIN EN 14604 Rauchwarnmelder: zwingend vorgeschrieben ab dem 1. August 2008.
  • Rauchwarnmelder mit Funk-Vernetzung: VdS 3515
  • Zusatzanforderungen: VdS 3131


[Bearbeiten] Gesetzliche Verpflichtungen über Landesbauordnungen in 9 Bundesländern

Einbaupflichten Rauchwarnmelder in den Bundesländern + Bremen und Sachsen-Anhalt

Auszug aus dem Gesetz, Beispiel Hamburg: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten."


[Bearbeiten] Kosten bei Fehlalarmen

Laut Bundesbaublatt 03/2012[1] wird die Feuerwehr keinen Kostenersatz für unnötige Einsätze bei Fehlalarmen von Rauchwarnmeldern fordern. Das Blatt zitiert den Deutschen Feuerwehrverband (DFV): „Rauchwarnmelder sind keine Teile von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Somit können keine Gebühren für eine Falschalarmierung gefordert werden. Aus unserer Sicht wäre es kontraproduktiv, wenn einerseits von den Feuerwehren die Anschaffung von Rauchwarnmeldern empfohlen wird und andererseits bei Falschalarmierungen Gebühren erhoben werden.“ Wolfgang Rowenhagen von der Pressestelle der Berliner Feuerwehr erläutert: „In Berlin ist es so, dass ein Einsatz, der durch einen Rauchwarnmelder verursacht wurde, auch wenn es ein Fehlalarm sein sollte, nicht in Rechnung gestellt wird. Ein eventueller Schaden, den die Feuerwehr verursacht hat, wird von der Feuerwehr bzw. vom Finanzsenator, erstattet.“


[Bearbeiten] Einzelnachweis

  1. http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Rauchwarnmelderpflicht_Zeit_fuer_Qualitaet_1381602.html


[Bearbeiten] Siehe übergeordnete Stichworte


[Bearbeiten] Siehe auch



Diese Seite wurde zuletzt am 2. Oktober 2012 um 17:20 Uhr von Peter Hohl geändert. Basierend auf der Arbeit von Thomas Lowien, Joëlle Pohlai, Admin und Christian Rudolph.


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