Nichtabstreitbarkeit
aus SecuPedia, der Plattform für Sicherheits-Informationen
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Nichtabstreibarkeit englisch "non repudiation"
[Bearbeiten] Definition
Der Versand und Empfang von Informationen soll nicht in Abrede gestellt werden können.
- Die Nichtabstreitbarkeit der Herkunft: Der Absender, soll das Absenden einer bestimmten Nachricht nachträglich nicht bestreiten können.
- Die Nichtabstreitbarkeit des Erhalts: Der Empfänger, soll den Erhalt einer gesendeten Nachricht nachträglich nicht bestreiten können.
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[Bearbeiten] Siehe auch
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