Brandmelder
aus SecuPedia, der Plattform für Sicherheits-Informationen
Ein Brandmelder ist Teil einer objektgebundenen Meldeanlage. Er kann über eine Brandmelderzentrale einen Hauptmelder (Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen) auslösen. Es gibt automatische und nichtautomatische Brandmelder.
(Definition nach DIN 14011-8)
Nichtautomatische Brandmelder: Ein nichtautomatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, mit dem die Alarmierung des Brandes von Hand ausgelöst werden kann
Automatischer Brandmelder: Ein automatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, das mindestens einen Sensor enthält, der ständig oder in periodischen Zeitabständen mindestens eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße (Brandkenngröße) überwacht, die im Gefolge eines Brandes auftritt, und der mindestens ein übereinstimmendes Signal für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellt.
(Definition nach DIN EN 54-1)
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[Bearbeiten] Siehe auch
- Ansaugrauchmelder
- Automatischer Brandmelder
- Brandkenngröße
- Brandmeldeanlage (BMA)
- Brandmelder für explosionsgefährdete Bereiche
- Brandmelder mit Zwei-Winkel-Technik
- Deckenbündiger Rauchmelder
- Einrichtungsschutz
- Extinktions-Rauchmelder
- Flammenmelder
- Gasmelder (BMA)
- Infrarotmelder
- Laser-Brandmelder
- Mehrsensormelder
- Rauchmelder
- Schranklöschsystem
- Video-Brand-Früherkennung
- Wärmemelder
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