Brandmelder

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Ein Brandmelder ist Teil einer objektgebundenen Meldeanlage. Er kann über eine Brandmelderzentrale einen Hauptmelder (Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen) auslösen. Es gibt automatische und nichtautomatische Brandmelder.

(Definition nach DIN 14011-8)

Nichtautomatische Brandmelder: Ein nichtautomatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, mit dem die Alarmierung des Brandes von Hand ausgelöst werden kann

Automatischer Brandmelder: Ein automatischer Brandmelder ist Bestandteil eines Brandmeldesystems, das mindestens einen Sensor enthält, der ständig oder in periodischen Zeitabständen mindestens eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße (Brandkenngröße) überwacht, die im Gefolge eines Brandes auftritt, und der mindestens ein übereinstimmendes Signal für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellt.

(Definition nach DIN EN 54-1)

[Bearbeiten] Siehe auch



Diese Seite wurde zuletzt am 22. Februar 2012 um 07:02 Uhr von Admin geändert. Basierend auf der Arbeit von Redaktion.


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