BDSW
aus SecuPedia, der Plattform für Sicherheits-Informationen
BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (früher Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V., (BDWS))
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Bad Homburg vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber allen öffentlichen Stellen und unterrichtet sie über alle einschlägigen Anordnungen und Vorschriften. Er fördert den Erfahrungsaustausch und betreut seine Mitglieder in allen gewerblichen Angelegenheiten. Im Bemühen um Lauterkeit im Wettbewerb verfolgt er Handlungen unlauteren Wettbewerbs. Er betreibt Öffentlichkeitsarbeit über Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes. Auf verschiedenen Ebenen arbeitet der Bundesverband an der Qualitätsverbesserung der Sicherheitsdienstleistungen.
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[Bearbeiten] Arbeitgeberverband
Der BDSW ist Tarifpartner der Gewerkschaften für den Bereich der Sicherheitsdienstleitung. Lediglich für den Bereich "Geld und Wert" wird diese Funktion durch den Schwesterverband BDGW wahrgenommen. Tarifverträge werden in den einzelnen Landesgruppen des Verbandes abgeschlossen. Diese Tarifverträge sind teilweise für allgemeinverbindlich erklärt.
Jeweils aktuelle Tarifübersichten für die wichtigsten Lohngruppen finden sich unter http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=506&Itemid=126. Über sämtliche Tarifverträge, die der BDSW bundesweit bzw. in den Ländern abgeschlossen hat, informiert der Verband unter http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=14&Itemid=35
Am 1. Juni 2011 wurde der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeführt. Besonders für die Mitarbeiter in Ostdeutschland hatte dies erhebliche Lohnerhöhungen zur Folge. Der Tarifvertrag und die vereinbarten Mindestlöhne sind unter http://www.bdsw.de/cms/images/stories/tarif/Mindestlohn%2011.02.2011.pdf abrufbar.
[Bearbeiten] Qualitätsziele
Darüber hinaus hat der Verband maßgeblichen Anteil an der Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften über das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Hierbei wurden die Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe verschärft. Auch die im Jahr 2002 vorgestellte DIN 77200 "Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen" wurde vom Bundesverband in Zusammenarbeit mit dem DIN-Institut erarbeitet. Sie ermöglicht Auftraggebern von Sicherheitsdienstleistungen die transparente Einschätzung einer Sicherheitsdienstleistung anhand von festgelegten Qualitätskriterien.
[Bearbeiten] Sicherheitsmarkt
Der BDSW stellt eine Anzahl von Grafiken über den Sicherheitsmarkt in Deutschland zusammen. Die Statistiken stehen unter [1] zur Verfügung.
[Bearbeiten] Berufsausbildung
Schließlich ist auch die Einführung des 2002 gestarteten Ausbildungsberufs "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" auf die Initiative und Mitarbeit des Bundesverbandes zurück zu führen. In einer drei-jährigen dualen Ausbildung können sich junge Menschen zu hochqualifizierten Sicherheitsmitarbeitern ausbilden lassen. Die Qualifizierungsmöglichkeiten wurden ab 2008 durch die Einführung des zwei-jährigen Ausbildungsberufs "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" ergänzt, an dessen Entwicklung der BDWS maßgeblich mitgearbeitet hat.
[Bearbeiten] Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft ist freiwillig und kann von jedem selbstständigen Unternehmen einschließlich seiner Filialen und/oder Zweigstellen, das in der Sicherheitswirtschaft mindestens 1 Jahr unbeanstandet tätig ist, unter Zuordnung zu mindestens einer Landesgruppe erworben werden. Unbeanstandet tätig bedeutet u. a., dass das Unternehmen, die Geschäftsführung sowie die leitenden Angestellten gemäß § 5 Absatz 3 und 4 BetrVG weder in ihrem Wettbewerbsverhalten, noch in ihrem sonstigen wirtschaftlichen Verhalten gegen Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb oder sonstige Gesetze oder Verordnungen sowie Tarifverträge des BDSW vor Antragstellung verstoßen haben, deren räumlicher Geltungsbereich den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung umfasst.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der / die Inhaber oder Geschäftsführer des Antragstellers die für die Ausübung seines / ihres Gewerbes erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweist / nachweisen und weder sie noch ein leitender Angestellter in einer Weise vorbestraft ist, die darauf schließen lässt, dass die persönliche Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
Die außerordentliche Mitgliedschaft können im Zusammenhang mit der Sicherheitswirtschaft stehende Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen erwerben.
[Bearbeiten] Anschrift:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
Norsk-Data-Straße 3
61352 Bad Homburg
Postfach 1211
61282 Bad Homburg
Tel. +49 6172 948050
Fax + 496172 458580
E-mail: mail@bdsw.de
Internet: http://www.bdsw.de
[Bearbeiten] Weblinks
AnzeigeService-Links
[Bearbeiten] Siehe auch
Diese Seite wurde zuletzt am 7. August 2012 um 14:22 Uhr von Martin Hildebrandt geändert. Basierend auf der Arbeit von Peter Hohl, Admin, Nicole Ernst und Redaktion.

